1Wer kann unser Flugzeug chartern?
Bei uns sind Privatpiloten mit einer gültigen Pilotenlizenz sowie Klassenberechtigung SEP willkommen. Darüber hinaus setzen wir natürlich ein gültiges Tauglichkeitszeugnis voraus. Beide Dokumente müssen uns bei Vertragsabschluss bzw. nach Ablauf der Gültigkeit vorgelegt werden.
2Wie ist das Flugzeug versichert?
Unser Flugzeug verfügt über eine Combined-Single-Limit-Deckung (CSL) , eine Sitzplatz-Unfallversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung mit offener Pilotenklausel. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 2.000 Euro.
3Wohin darf ich mit dem Flugzeug fliegen?
Sie dürfen unser Flugzeug europaweit nutzen. Es gelten grundsätzlich die Versicherungsbedingungen zu geografischen Einschränkungen. Wir behalten uns vor in Einzelfällen die Nutzung in bestimmten Ländern zu untersagen. Am besten Sie sprechen uns daher direkt auf Ihr konkretes Vorhaben im Vorfeld an.
4Darf das Flugzeug gewerblich genutzt werden?
Unser Flugzeug ist nicht gewerblich zugelassen und versichert. Es darf daher weder für den gewerblichen Personen noch Gütertransport genutzt werden.
5Was mache ich wenn ich mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen möchte?
Wenn Sie mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen möchten und am Zielort stehen lassen berechnen wir eine Tagespauschale für jeden ungenutzten Tag, an welchem nicht mindestens 1 Flugstunde abgenommen wird.